Peter Haisenko, 25. Juni 2024
Am 1. Januar 2017 hat Merkel dafür gesorgt, dass der § 80 StGB sang und klanglos gestrichen worden ist. Er stellte die „Vorbereitung eines Angriffskriegs" unter Strafe. Nach meinen Ausführungen oben konnte sie nicht anders. Schließlich hat sie mit Kiew zusammen einen Angriffskrieg gegen Russland vorbereitet. Allerdings schützt sie diese Annullierung dieses Paragraphen nicht vor Strafe, denn das kann nicht rückwirkend sein. Sie hat mit diesen Vorbereitungen spätestens 2014 begonnen. Dazu kommt, dass es auch den Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes gibt. Der sagt: „Wer einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft." Heute steht außer Zweifel, dass die BRD mit Geld, Waffen und Ausbildung an diesem Krieg beteiligt ist. Nachdem Merkel selbst zugegeben hat, seit 2014 Kiew für einen Krieg gegen Russland aufzurüsten, muss man sich fragen, warum Merkel noch nicht vor Gericht steht.